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   OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 10 U 136/10   

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https://dejure.org/2011,81565
OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 10 U 136/10 (https://dejure.org/2011,81565)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.05.2011 - 10 U 136/10 (https://dejure.org/2011,81565)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 10 U 136/10 (https://dejure.org/2011,81565)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 10.11.2011 - 10 U 141/10

    Herausgabe des Besitzes aus den landpachtvertraglichen Regelungen in §§ 596 Abs.

    Diese Klage ist mittlerweile durch Urteil des Amtsgerichts Unna vom 10.11.2010 (6 Lw 27/06) sowie durch Berufungsurteil des Senates vom 05.07.2011 (10 U 136/10) rechtskräftig zurückgewiesen worden.

    Die Verfahrensakten AG Unna 6 Lw66/02 und 6 Lw 27/06 = 10 U 136/10 - OLG Hamm haben zur Unterrichtung des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Schließlich rechtfertigt auch der mit der Berufung aufgegriffene Hinweis zu den im Verfahren 6 Lw 27/06 = 10 U 136/10 streitgegenständlichen Instandhaltungsversäumnissen bzw. Zustandsverschlechterungen des Objektes es nicht, zugunsten der für den Kündigungsgrund darlegungs- und beweisbelasteten Kläger anzunehmen, dass im Juni 2006 ihrer Mutter die Fortsetzung des Nutzungsüberlassungsvertrages nicht mehr zugemutet werden konnte, weil die Besitzung schlecht bewirtschaftet wurde oder weil durch die Notwendigkeit des erneuten Klageverfahrens das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien nachhaltig zerrüttet war.

  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 10 U 96/18

    Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Fortführung eines Prozesses des

    Er hat die Ansicht vertreten, weitergehende Verfahrenskosten im Zusammenhang mit den Verfahren 6 Lw 50/08 = 10 U 141/10 und 6 Lw 27/06 = 10 U 136/10, jeweils Amtsgericht Unna bzw. Oberlandesgericht Hamm, seien keine Nachlassverbindlichkeiten und deshalb bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs nicht zu berücksichtigen.

    Bei den weiter beklagtenseits geltend gemachten Kosten für die Rechtsverfolgung in den Verfahren AG Unna 6 Lw 50/18 bzw. OLG Hamm, 10 U 141/10, und AG Unna 6 Lw 27/06 bzw. OLG Hamm, 10 U 136/10, in Höhe von insgesamt 10.184,40 EUR handelt es sich nur in Höhe von 2.514,42 EUR um abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten.

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